Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.07.2025
Sonstiges
29.06.2022
Eröffnungen
05.01.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
23.12.2021
Abwicklung
23.12.2021
Außerordentliche Hauptversammlung
16.11.2021
Ergänzung der Tagesordnung der ordentlichen Hauptversammlung
04.11.2021
Ordentliche Hauptversammlung
15.12.2020
Berichtigungen
13.01.2020
Neueintragungen